PFLASTER-/ NATURSTEINARBEITEN - GARTENGESTALTUNG
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Unser Service für Sie!

Wir fahren für Sie raus, wenn es draußen schneit und stürmt!

Der Gesetzgeber hat die Verantwortung der Winterwartung auf fast allen Eigenttümer gem § 2 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 - 5 der Straßenreinigungssatzung übertragen. Das gilt übrigens auch für unbebaute Grundstücke.

Gehwege müssen in einer Breite von mind. 1 m von Schnee befreit werden, bei Glätte müssen Sie mit abstumpfenden Mitteln streuen. Hier müssen Sie aber wegen der pflanzenschädigenden Wirkung achten, wo und wie Sie es anwenden! Des Weitern müssen Räumzeiten beachten werden.

Wir würden Ihnen gerne diese Pflichten abnehmen.

Wenn Sie möchten, dann sorgen wir für Sicherheit, damit Sie bei unangenehmen Witterungsverhältnissen ohne Rutschen unterwegs sein können.

Wir räumen und streuen auf Ihren Flächen rechtzeitig, um einen verkehrssichern Zustand auf den Gehwegen / Parkplätzen oder Bürgersteigen zu gewährleisten.

Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen.